{"id":89,"date":"2015-09-21T19:32:44","date_gmt":"2015-09-21T17:32:44","guid":{"rendered":"http:\/\/xn--vrstetter-miteinander-hec.de\/?page_id=89"},"modified":"2023-12-07T19:01:43","modified_gmt":"2023-12-07T18:01:43","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/xn--vrstetter-miteinander-hec.de\/?page_id=89","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 <\/strong><strong>1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eV\u00f6rstetter Miteinander\u201c, nach Eintrag in das Vereinsregister mit dem Zusatz \u201ee.V.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2) Der Sitz ist in V\u00f6rstetten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(3) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(4) Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Altenhilfe und des sozialen und kulturellen Miteinanders<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a. Hilfen im h\u00e4uslichen Bereich, bei Eink\u00e4ufen, \u00c4mterangelegenheiten, usw.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">b. Aktivit\u00e4ten zur Erstellung und dem Betrieb einer senioren- und behindertengerechten\u00a0\u00a0 Wohnanlage mit unterst\u00fctzenden Leistungen wie z.B. Tagesbetreuung oder Demenzgruppe,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">c. die Einrichtung und den Betrieb einer in der Wohnanlage integrierten Begegnungsst\u00e4tte,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">d. Unterst\u00fctzungsangebote, um k\u00f6rperlich und geistig aktiv zu bleiben,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">e. ein offenes Haus f\u00fcr alle Generationen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 <\/strong><strong>3 Gemeinn\u00fctzigkeit <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2) Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es d\u00fcrfen keine Personen durch Ausgaben, Zuwendungen oder Leistungen, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Unterst\u00fctzungen, Zuwendungen oder Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 <\/strong><strong>4 Mitgliedschaft <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen sein. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt nach schriftlichem Antrag beim Vorstand, der \u00fcber den Antrag entscheidet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2) Die Mitglieder des Vereins verpflichten sich durch ihren Beitritt, die Ziele des Vereins zu f\u00f6rdern. Sie leisten Beitr\u00e4ge. \u00dcber die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Beitrag ist im Voraus f\u00e4llig und wird im Lastschriftverfahren im 1. Quartal des laufenden Jahres eingezogen. Im Jahr des Beitritts wird der Gesamtmitgliedsbeitrag anteilig im Voraus erhoben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 5<\/strong> <strong>Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt aus dem Verein. Der Austritt ist schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu erkl\u00e4ren. Er ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres ab dem Empfang der Austrittserkl\u00e4rung wirksam. Mitglieder, die mit einem Vereinsamt betraut sind, haben vor Wirksamkeit ihres Austritts auf Verlangen des Vorstands Rechenschaft abzulegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2) Die Mitgliedschaft endet ferner durch Tod und<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(3) durch Ausschluss<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Ausschluss erfolgt auf Beschluss des Vorstandes (2\/3-Mehrheit), wenn das Mitglied grob den Vereinsinteressen zuwiderhandelt. Dem Ausgeschlossenen steht die Berufung an die Mitgliederversammlung frei, die sp\u00e4testens einen Monat nach Bekanntgabe des Ausschlussbescheides beim Vorstand schriftlich einzureichen und zu begr\u00fcnden ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mitglieder k\u00f6nnen ferner vom Verein ausgeschlossen werden, wenn sie trotz zweifacher schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages im R\u00fcckstand sind. Das ausgeschiedene Mitglied hat keinen Anspruch an das Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 <\/strong><strong>6 Organe <\/strong><strong>des Vereins <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; der Vorstand<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 7 Mitgliederversammlung <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vereinsmitgliedern. Jedes Vereinsmitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2) Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a) Wahl des Vorstandes und Abberufung von Vorstandsmitgliedern, soweit dieses nicht\u00a0\u00a0\u00a0 nach \u00a7 8 Abs. 1 f) zur Mitgliedschaft berufen ist,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">b) Wahl von zwei Rechnungspr\u00fcfern\/Rechnungspr\u00fcferinnen,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">c) Entgegennahme des Gesch\u00e4ftsberichts des Vorstands,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">d) Entgegennahme des Berichtes der Rechnungspr\u00fcfung,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">e) Entlastung des Vorstandes,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">f) Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">g) Entscheidungen \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">h) Entscheidung \u00fcber Antr\u00e4ge zur Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(3) Die Mitgliederversammlung ist bei Bedarf, mindestens jedoch einmal j\u00e4hrlich vom Vorstand einzuberufen. Sie muss unverz\u00fcglich einberufen werden, wenn ein Drittel der Vereinsmitglieder dies verlangt. Die Einladung muss den Mitgliedern zwei Wochen vor dem angesetzten Termin mit Bekanntgabe der Tagesordnung durch Ver\u00f6ffentlichung in orts\u00fcblicher Form (im Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde V\u00f6rstetten) zur Kenntnis gebracht werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(4) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, dessen Vertreter oder einem Vorstandsmitglied geleitet. Beschl\u00fcsse sind g\u00fcltig, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder daf\u00fcr gestimmt hat. Bei Stimmengleichheit gilt der zur Entscheidung gestellte Antrag als abgelehnt. Enthaltungen bleiben unber\u00fccksichtigt. Wahlen und Abstimmungen sind grunds\u00e4tzlich offen, auf Wunsch eines Mitglieds geheim<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(5) Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen der Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Beschl\u00fcsse \u00fcber den Zweck des Vereins (\u00a7 2) erfordern eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(6) \u00dcber die Sitzungen wird ein Protokoll angefertigt, das vom Vorsitzenden und vom Protokollanten zu unterzeichnen ist. \u00a0<strong>\u00a0<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0<em>\u00a0\u00a0<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 8 Vorstand\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus folgenden Mitgliedern:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a) dem\/der Vorsitzenden,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">b) dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">c) dem Schriftf\u00fchrer \/ der Schriftf\u00fchrerin<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">d) dem Kassenwart \/ der Kassenwartin<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">e) mindestens zwei Beisitzern\/Beisitzerinnen; gebildete Fachgruppen sollten darin vertreten sein;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">f) dem B\u00fcrgermeister\/der B\u00fcrgermeisterin als gesetzlicher Vertretung der Gemeinde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2) Die Amtszeit des Vorstandes betr\u00e4gt zwei Jahre. Die von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlten Vorstandsmitglieder gem\u00e4\u00df Absatz I Buchstaben a) \u2013 e) werden f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlt; Wiederwahl ist m\u00f6glich. Scheidet ein Vorstandsmitglied gem\u00e4\u00df Absatz I Buchstaben a) \u2013 e) vorzeitig aus dem Amt aus, ist der verbleibende Vorstand befugt, bis zur Neubestellung durch die n\u00e4chste Mitgliederversammlung den Vorstand insoweit zu erg\u00e4nzen. Der\/die B\u00fcrgermeister\/in der Gemeinde V\u00f6rstetten (Absatz I Buchstabe f) ist Vorstandsmitglied kraft Amtes.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(3) Die Arbeit des Vorstandes geschieht ehrenamtlich. Er leitet die Gesch\u00e4fte des Vereins, f\u00fchrt die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung aus und entscheidet im Rahmen der Satzung \u00fcber die ordnungsgem\u00e4\u00dfe und wirtschaftliche Verwendung der vorhandenen finanziellen Mittel. Angemessene Aufwandsentsch\u00e4digungen gem. \u00a7 3 Nr. 26 a EStG k\u00f6nnen an die Vorstandsmitglieder bezahlt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(4) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig bei Anwesenheit von mindestens der H\u00e4lfte seiner Mitglieder. Beschl\u00fcsse sind g\u00fcltig, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder daf\u00fcr gestimmt hat. Bei Stimmengleichheit gilt der zur Entscheidung gestellte Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltung wird nicht gewertet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(5) Der\/die Vorsitzende beruft eine Vorstandssitzung ein, wenn Bedarf besteht oder zwei Vorstandsmitglieder es verlangen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(6) Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben. Er ist berechtigt, zur Beratung bestimmter Fragen und zur Unterst\u00fctzung der Vereinsarbeit, von Fall zu Fall weitere Personen zur Mitarbeit ohne Stimmrecht zu berufen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 9 Gesetzliche <\/strong><strong>Vertretung nach \u00a7 26 BGB <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch die\/den Vorsitzende\/n und durch deren\/dessen stellvertretende\/n Vorsitzende\/n vertreten. Jeder ist einzeln vertretungsberechtigt.\u00a0<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 10 Vereinsverm\u00f6gen\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Der Verein erh\u00e4lt seine Mittel durch Beitr\u00e4ge seiner Mitglieder sowie durch Spenden und sonstige Zuwendungen. F\u00fcr die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2) Bei der Aufl\u00f6sung der K\u00f6rperschaft oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde V\u00f6rstetten, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige oder mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 11 Aufl\u00f6sung des Vereins <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereins entscheidet eine f\u00fcr diesen Zweck gesondert einzuberufende Mitgliederversammlung. Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">V\u00f6rstetten, 12.10.2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eV\u00f6rstetter Miteinander\u201c, nach Eintrag in das Vereinsregister mit dem Zusatz \u201ee.V.\u201c (2) Der Sitz ist in V\u00f6rstetten. (3) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. 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